Ausgleichsgewässer

3 der 4 Ausgleichsgewässer wurden im August 2019 saniert. Schwere Baumaschinen verdichteten großflächig das Gelände um die Teiche herum, also im Wanderkorridor der Amphibien. Die 3 sanierten Ausgleichsgewässer sind meiner Ansicht nach wieder nicht tauglich für dieses Jahr  – im 4. Jahr in Folge – , weil sie nicht nach den Kriterien für Amphibien gebaut wurden. Es gibt keinerlei Ufer-und Unterwasservegetation, keinen Rückzugsort für die Tiere. Die 4 Teiche sind in ihrer Gestaltung extrem ähnlich. Ob  hier 8 verschiedene Amphibienarten leben können ?

Das Staatliche Bauamt Weilheim…

…hingegen ist zufrieden mit den ermittelten Ergebnissen aus der Akzeptanzkontrolle.   Seit der ersten Präsentation der Zahlen im Juli 2019  sind jegliche weiteren Zahlen, obwohl sie zugesagt waren, bis heute unter Verschluss.  Nach Auskunft der Unteren Naturschutzbehörde ist die Auswertung der Akzeptanzkontrolle durch das beauftrage Büro GFN Umweltplanung, München im Auftrag des Staatlichen Bauamts Weilheim  erstellt und ist folglich Eigentum des Straßenbauamtes. Daher liegt die Entscheidung über die Herausgabe von Informationen beim Staatlichen Bauamt Weilheim. Mein Fazit: Die  Akzeptanzkontrolle für dieses Jahr könnte die Amphibienpopulationen zum Erlöschen bringen!

Keine Zahlen aus der Akzeptanzkontrolle

Im Planfeststellungsbeschluss wurde festgelegt, dass eine 2-jährige Akzeptanzkontrolle durchgeführt werden muss. Das Staatliche Bauamt Weilheim hat die Firma GFN-Umweltplanung, München damit  beauftragt.  Im Juli 2019 wurden vorläufige Zahlen aus dieser erstjährigen Akzeptanzkontrolle vorgestellt. Bereits zu diesem Zeitpunkt waren knapp 50% der EU-rechtlich geschützten Frösche durch das angewendete Methodenkonzept verschwunden. Bei 4 Amphibienarten wurden nur noch 28 Exemplare gezählt!  Diese Zahlen sind erschreckend niedrig, so dass für das restliche Jahr, nämlich bei Rückwanderung der Amphibien, davon ausgegangen werden muss, dass die verschiedenen Amphibienpopulationen zum Erlöschen kommen.

Streng geschützt?

Der Springfrosch, der Laubfrosch und der Kammmolch sind nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt (Quelle: Wikipedia).

Dies hilft den 8 Amphibienarten in Weßling allerdings nichts, wenn zum Beispiel gesetzlich vorgeschriebene Ausgleichsgewässer jahrelang leer sind und sich damit die Arten nicht fortpflanzen können.

Mein Fazit: Was ist der gesetzliche Schutz wert, wenn die vorgegebenen Maßnahmen nicht beachtet werden?

Gesetzlich vorgeschriebene Ausgleichsgewässer

Teich 1, Stand 2019

Die vier künstlich angelegten Teiche sind nicht dicht und fallen trocken. Die Kaulquappen vertrocknen jedes Jahr. Beim Bau der Ausgleichsgewässer wurden die Kriterien, die für Laichgewässer anzuwenden sind,  nicht berücksichtigt.

Siehe „Merkblatt zum Amphibienschutz an Straßen“ – MAmS 2000 vom Bundesministerium für Verkehr, Abteilung Straßenbau.

Bereits im 4. Jahr in Folge kein Amphibiennachwuchs      

Teich 2, Stand 2019

                          

Entwässerung der Durchlässe

Die Durchlässe waren bereits beim Einbau unter Wasser.

Aufnahme Juni 2016

Alkalität in den Durchlässen

Kalk wird aus der umgebenden Verbauung ausgewaschen.  Dieser Schlamm lagert sich auf der Lauffläche der Leiteinrichtung und in den Durchlässen (tiefster Punkt) ab. Die dort herrschenden  PH Werte von 9 bis über 11 können für Amphibien tödlich sein.

Februar 2018
Juli 2017
Februar 2018

Überschwemmungen

Durch den Lehmuntergrund befinden sich mehrere Durchlässe dauerhaft unter Wasser.  Niederschlagswasser kann nicht  ablaufen , es versickert nicht und wird nur durch die Verdunstung  reduziert. Die Folge davon ist, dass die Durchlässe fast ganzjährig unter Wasser stehen und deshalb von den Amphibien auf ihrer Wanderung nicht genutzt werden.

Unüberwindbare Hindernisse auf der Wanderroute

Amphibien können ausgesteinte Hangstellen nicht überwinden. Auf 150 m Länge ist ein Steilhang angelegt mit einem Gefälle von etwa 57%. Der Höhenunterschied zwischen Durchlass und Hangkrone beträgt 8 m auf einer Wegstrecke von 14 m.

Stand Februar 2018
Februar 2018

Einweiselemte

Die Einweiselemente  im Tunneleingang sind sehr niedrig und kurz, so dass sie von  den Amphibien nicht wahrgenommen und überklettert werden. Die Funktion, die sie haben, die Tiere in die Tunnel zu leiten,  wird nicht erfüllt.

Entwässerung in die Durchlässe

Die gelben Entwässerungsschläuche dienen zur Entwässerung des straßenbegleitenden Grüns und dürfen nicht in Durchlässe abgeleitet werden, da sie Schadstoffe wie Reifenabrieb, Tausalz  etc enthalten.

Februar 2018

Beschreibung der Situation

Wir befinden uns an der Staatsstraße 2349, Umfahrung Weßling, in Oberbayern. Sie wurde Ende 2016 fertiggestellt und für den Verkehr freigegeben.
Die Straße führt durch ein Gebiet mit einem hohen Aufkommen von: Erdkröte, Springfrosch, Grasfrosch , Laubfrosch, Kammmolch, Bergmolch und Teichmolch.
Darunter EU-rechtlich geschützte Tiere der FFH-Liste Anhang IV (Rote Liste).
Diese Straße ist mit einer 2 km langen Amphibienschutzanlage aus Beton und 42 Durchlässen ausgestattet.

Bis heute gibt es an dieser Anlage massive, ungelöste Probleme. Auf der einen Seite sind es die vielfältigen

  • baulichen Mängel (Durchlässe bereits beim Bau ins Wasser gebaut, Alkalität in den Durchlässen, Verwendung falscher Planen in den Durchlässen, etc. ),
  • falsche Verbauung (Veränderung der Topographie – unüberwindbare Steilhänge, falsche Einweiser, trockene Durchlässe, überschwemmte alkalische Trichter, etc.),
  • mangelnde Unterhaltung der Anlage (marode Stellen an der ASA bereits 7 Monate nach Eröffnung)
  • fehlende Pflege und Entwicklung von Lebensräumen (jahrelange leere Ausgleichsgewässer),
  • keine geregelte Pflege der Amphibienschutzanlage (Entfernen von Laub und Müll aus den Durchlässen und entlang der ASA, etc.).

Alle diese Faktoren führen dazu, dass die Durchquerung äußerst defizitär ist. Es muss damit gerechnet werden, dass die Amphibienpopulationen aussterben.

Begonnen hat diese Geschichte mit der Rodung des Geländes durch Harvester im März/April 2015 während der Wanderzeit der Amphibien!

Stand März 2015
Stand 2015