Streng geschützt?

Der Springfrosch, der Laubfrosch und der Kammmolch sind nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt (Quelle: Wikipedia).

Dies hilft den 8 Amphibienarten in Weßling allerdings nichts, wenn zum Beispiel gesetzlich vorgeschriebene Ausgleichsgewässer jahrelang leer sind und sich damit die Arten nicht fortpflanzen können.

Mein Fazit: Was ist der gesetzliche Schutz wert, wenn die vorgegebenen Maßnahmen nicht beachtet werden?